Mittwoch, 28. August 2013

Zürich gewinnt Nationalratssitz

Bern, Solothurn und Neuenburg müssen bei den Nationalratswahlen im Oktober 2015 je einen Sitz abgeben. Die Kantone Zürich, Aargau und Wallis dagegen können ihre Delegation um je eine Person verstärken.

Gestützt auf die Zahlen der ständigen Wohnbevölkerung von Ende 2012 hat der Bundesrat die neue Sitzverteilung festgelegt. Damit wird Bern künftig noch 25 Sitze haben, Solothurn 6 und Neuenburg 4. Zürich kann auf 35 aufstocken, Aargau auf 16 und der Kanton Wallis auf 8. Künftig wird die Zuteilung alle vier Jahre neu vorgenommen, gestützt auf die seit 2010 für die Volkszählung angewandte Registererhebung. In der Vergangenheit galt sie jeweils für zwei oder drei Legislaturen, da die Volkszählung nur alle zehn Jahre per Fragebogen durchgeführt wurde.

Gezählt wird dabei die ständige Wohnbevölkerung. Diese umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz, ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate sowie Kurzaufenthalter und Asylbewerber, wenn sie insgesamt zwölf Monate in der Schweiz sind. Nicht mitgezählt werden dagegen Auslandschweizer, aber auch Ausländer mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung oder einer Gesamtaufenthaltsdauer von weniger als zwölf Monaten. Diese Zuteilung legt der Bundesrat in der Volkszählungsverordnung fest, was immer wieder für politischen Zündstoff sorgt.

In einer Motion von diesem Jahr verlangt die SVP-Fraktion, dass für die Zuteilung der Nationalratssitze nur Schweizer Bürger sowie Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden. Die SVP stört sich vor allem daran, dass Asylbewerber zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt werden. Für diese sei kein dauerhafter Aufenthalt geplant, schreibt die Fraktion in der Begründung ihres Vorstosses. Der Bundesrat lehnt jedoch eine Änderung ab. Er will weiterhin auf ein «objektiv messbares Kriterium», nämlich die zeitliche Dauer, abstellen und «nicht auf politische Berücksichtigung oder Ausschluss gewisser Bevölkerungskategorien». Er schliesst jedoch nicht aus, dass das System überdacht werden könnte, falls Asylbewerber dereinst in Grosszentren in einzelnen Kantonen untergebracht würden.

Quelle: Agenturen / Tages-Anzeiger Online

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